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P2P-URTEIL
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Schutzvorrichtung
Kammbläser
 
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RE: P2P-URTEIL
Provider müssen Identitäten ihrer Kunden nicht preisgeben
Die aktuelle Kampagne der Musikindustrie gegen Nutzer von P2P-Börsen wie KaZaA hat vor dem Oberlandesgericht Frankfurt einen herben Rückschlag erlitten. Das Gericht befand, dass deutsche Serviceprovider nicht verpflichtet sind, die Identitäten von P2P-Nutzern heraus zu geben.
Noch, das machte ein Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt nun einmal mehr klar, sind in Deutschland längst nicht alle offenen Rechtsfragen in Bezug auf P2P-Börsen geklärt. Internet-Provider sind nach dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil nicht verpflichtet, die Identität so genannter \"Musikpiraten\" preiszugeben. Mit seiner Entscheidung vom Vortag bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine bereits zuvor erlassene Einstweilige Verfügung.
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Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit fehlt.
Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit fehlt.
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27-01-2005, 13:37 |
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