Jemflower
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Das war eher eine Grauzone.
Da man für seine Darbietung kein Geld kassieren kann und die Qualität ohnehin selten das Original erreicht (mangels Aufnahmetechnik oder Können oder Trieb zu solchem Perfektionismus), hat das wohl keine wirklich Grundlage für eine erfolgreiche Klage gehabt.
Es ist realistisch gesehen eher so, dass wenn Anne Kazubke aus Bottrop einen Song covert, das Interesse am Original geweckt wird und dieses dann möglicherweise käuflich erworben wird. Wenn dies nur in einem Hundertsterl-Promille aller Fälle passiert, dann haben die GEMA, der Künstler und sein Label Geld verdient, ohne dafür einen Cent für Werbung ausgegeben zu haben.
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Mach das Glas zu Eis, das schmilzt wenn man es berührt
Doch Menschen ohne Stern sehen nicht, wie das passiert
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16-11-2007, 17:56 |
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jayminor
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Zitat:Original von MadMoses:
Ja aber des war doch schon immer erlaubt oder ned?
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Also erlaubt war es ganz sicher nicht.
Aber es wurde nicht weiter \"verfolgt\" u.a. vielleicht aus den Gründen die Jem bereits anführte. Da wurde stillgehalten, also wo kein Kläger da kein Richter.
Aber frag mal die diversen Musik-Foren- und Plattformbetreiber, was sie zum Thema Abmahnwellen sagen können. Da ging es darum, dass Titel als Coverversion öffentlich plaziert wurden (als Musik oder Text, oder Tabs, oder Noten), was alles ein Verstoß gegen das Urheberrecht ist, wenn die Genehmigung nicht vom Urheber eingeholt wurde. Und selbst dann läßt das noch eine Auseinandersetzung bzgl. der Verwertungsrechte (meist mit Musik-Verlagen) offen.
YouTube hat jetzt nicht ohne Grund eine solche Vereinbarung mit der GEMA geschlossen, da bestand wohl permanent die Gefahr abgemahnt zu werden.
Und wenn ich lese, es wurde über die Vereinbaung Stilschweigen vereinbart, ist zumindest zu vermuten, das YouTube nicht unerhebliche Pauschalbeträge an die GEMA zahlt, um aus dem Abmahnrisiko raus zu kommen. Aber das ist wie gesagt eher Spekulation meinerseits.
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 Jörg
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17-11-2007, 00:37 |
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babarossa
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Hat mittlerweile jemand etwas zuverlaessigere Erkenntnisse als das in diversen Foren kursierende Halbwissen und die recht schwammige Presseerklaerung gefunden?
Der Onlinehilfe zu Youtube ist der Begriff GEMA voellig unbekannt. Auf den Webseiten der GEMA wird man auch nicht recht fuendig.
Ansonsten: hat jemand konkrete Kenntnisse (z.B. eigene Erfahrungen) zu aktuellen Moeglichkeiten (und Kosten), gecoverte Songs zu Promozwecken online zu stellen ohne mit einem Bein im Knast zu stehen?
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17-02-2008, 20:50 |
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jayminor
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17-02-2008, 22:41 |
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babarossa
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Andy, wenn dort ALLES stehen wuerde haette ich wohl nicht hier gefragt. Speziell die Youtube-Regelung wird dort mit keinem Wort erwaehnt.
Aber dort ist zumindest, die 100-Euronen-Regelung so beschrieben, wie ich sie auch in Erinnerung hatte. Kurzfassung: 5 Coversongs auf eigener Homepage ohne Geldverdienen kosten 100 Taler pro Jahr.
Jay, eben diese Presseerklaerung ist mir nicht \"schwarz auf weiss\" - soll heissen praezise - genug. Ich werde morgen mal versuchen, dort jemanden ans Telefon zu bekommen.
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18-02-2008, 09:02 |
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babarossa
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Aalso, nach einem kurzen Telefonat mit der GEMA stellt sich folgendes dar:
Der bereits erwaehnte Rahmenvertrag deckt die Auffuehrungsrechte der entsprechenden Werke ab. Nicht abgedeckt sind dabei die Nutzungsrechte fuer das Werk (die sind uebrigens auch nicht beim oben erwaehnten 100-Euro-Ablassbrief dabei). Diese sind nach wie vor entsprechend beim Urheber zu erfragen.
Ich lass das mal so im Raum stehen.
Uebrigens, hat einer von Euch die Telefonnummer von Elvis? Wuerd ihn gerne fragen, ob ich seine Songs covern darf.
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19-02-2008, 09:52 |
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