Zitat:Original von WS64:
[quote]
...
Noch schlimmer.
Als Gema Mitglied gilt das für ALLE Deine Songs.
...
Hat dies schon mal jemand explizit angefragt? Offensichtlich ist sich die GEMA da selbst nicht so ganz einig.
Laut ihren FAQ sollen ja z. B. Werke, fuer die kein Aufkommen zu erwarten ist nicht angemeldet werden. Im gleichen Satz steht aber auch, das alle Werke angemeldet werden sollen.
Schoener Widerspruch in sich.
Im Berechtigungsvertrag das gleiche Spiel: Ganz oben steht, man setzt die GEMA als Treuhaenderin fuer alle gegenwaertig zustehenden und waehrend der Vertragsdauer zufallenden Urheberrechte zur Wahrnehmung nach bestimmten Punkten ein.
In §5 steht dann wiederum, das man bei nicht ordnungsgemaesser Anmeldung den Anspruch auf Verrechnung verliert.
Wenn das die einzige Konsequenz aus einer Nichtanmeldung von Werken ist, waere ja alles wieder im Lot. Wenn man fuer das Werk $$$ haben wollte, wuerde man es ja anmelden.
Ich gebe zu, dies loest bei mir einige Verwirrung aus. Deswegen kann und will ich derzeit auch nicht ausschliessen, das das von WS 64 geschriebene so vielleicht nur eine Urban Legend ist.
Interessantes Thema. Da es mich wohl demnaechst auch betreffen wird, sollten wir da mal nachfassen.
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Im a rambler, Im a gambler, Im a long way from home
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