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Abo-Abzocke im Internet
Oslo Offline
Moderator
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Beiträge: 3,116
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Registriert seit: Nov 2002
FT 2015 in der AhrhütteFT 2010 in Wolfshausen
#1
RE: Abo-Abzocke im Internet
Zitat: Original von Bushi:
Ich habe per Mail geantwortet, diese Rechtmäßigkeit erneut bestritten und mich explizit auf den Paragraphen 119 BGB (Widerspruch wegen Irrtums) berufen und betont, daß ich die Rechtmäßigkeit der Forderung durch ein gerichtliches Urteil klären lassen würde, die Zahlung jedoch weiterhin verweigere.
Bingo! Genau richtig reagiert Thumbs
Aber Vorsicht, was die Reaktionszeit angeht: § 121 BGB: \"Die Anfechtung muss [...] ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrunde Kenntnis erlangt hat. [...]\" Und das gilt eben nicht nur für Kaufleute... Also \"erstmal abwarten\" ist in dem Fall nicht! Sonst bleibt man u. U. auf seinen Kosten sitzen!

Praktische BWL-Beispiele sind wirklich mal ne schöne Ablenkung von der trockenen Theorie Wink
27-10-2008, 17:02
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Skydan Offline
Solist
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Beiträge: 773
Themen: 76
Registriert seit: Nov 2003
#2
 
Wow, also sowas ist natürlich auch ne fiese Masche. Siche rhat das nichts damit zutun, ob man Noobie ist oder nicht ... aber ich denke im Allgemeinen würde ich im Internet niemals meinen vollständigen Namen und Adresse angeben, es sei denn es sind Sachen wie Versandfirmen (Amazon, Ebay), E-Mail Provider oder eben Banken.
Aber ich find dein Verhalten auch echt gut. Und ich denke denen ist es sowieso zu viel und zu teuer, so einen \"kleinen\" Fall vor Gericht zu bringen, oder ein Inkasso Team bei dir vorbeizuschicken ... wenn du hartnäckig bleibst, schaden die sich damit sowieso nur selbst. Also wie dem auch sei, Gott sei dank, dass du da endlich Ruhe hast! Nur Mut weiterhin.

LG


\"Denn so sehr hat Gott die Welt geliebt, daß er seinen eingeborenen Sohn gab, damit jeder, der an ihn glaubt, nicht verloren geht, sondern ewiges Leben hat.\" Johannes 3:16

Jesus Christus lebt!
27-10-2008, 17:24
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BackToEvil Offline
Klampfer
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Beiträge: 143
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Registriert seit: Apr 2007
#3
 
Meiner Schwester ist genau das Gleiche passiert.

Bisher kamen zwei Mahnungen und ein Inkassobescheid.
Sie hat bisher noch nich drauf reagiert und noch keine Zahlung geleistet, da dies vom Verbaucherschutz empfohlen wurde. Dennoch sollte sie ihnen wohl mal ne Mail, wo sie sich auf ein paar Paragraphen beruft, schreiben, oder?

Ich frag mich warum die Firma nicht verboten wird. Ist echt ne Schweinerei! Angry
27-10-2008, 17:26
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BackToEvil Offline
Klampfer
***

Beiträge: 143
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Registriert seit: Apr 2007
#4
 
Meine Schwester hat ihnen doch eine Antwort geschrieben. Nämlich den Widerrufsbrief vom Verbraucherministerium. Dann wirds wohl passen. Thumbs
28-10-2008, 14:44
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MadMoses Offline
Solist
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Beiträge: 831
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Registriert seit: May 2005
#5
 
Ich kann gar nicht glauben, dass das alles rechtlich abgesichert ist.
Wenn ich z.B. Jemanden eins auswischen will, dann geh ich einfach auf die Seite und schreib seine Addresse da rein. Schwups hat der einen riesen Ärger am Hals.
Seit Neustem sind ja auch Verträge die am Telefon geschlossen werden nicht rechtskräftig. Also kann ich mir kaum vorstellen dass sie Firma da wirklich vor Gericht durchkommen würde. Durch Angabe meiner Addresse verpflichte ich mich doch keineswegs zu einem Abbonement. Keine Unterschrift, kein schriftlicher Vertrag. Wenn ich was aus dem Internet bestelle, dann muss ich ja auch meine Addresse usw. angeben, aber ich kann doch einfach nicht bezahlen und die Bestellung wird storniert oder?

Wäre interessant zu wissen wie die Rechtslage exakt zu beurteilen ist.


When you are so hungry that you believe in anything.
Well, they are selling you the politics of starving.
And what the fuck does that really mean to us.

Against Me!
28-10-2008, 16:52
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Der_Klassiker Offline
Frontmann
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Registriert seit: Dec 2003
#6
 
Moin,

die Firmen arbeiten damit die \"Kunden\" einzuschüchtern. Was sie tun hat keine rechtliche Grundlage und daher werden sie auch nie den Rechtsweg einschreiten. Sprich: Wer nicht zahlt, wird auch keine Konsequenzen befürchten müssen.

Die rechtliche Seite des im Internetbestellen steht im Fernabsatzgesetz. Thumbs (bzw. der Abschnitt im BGB)


Wo die Sprache aufhört, fängt die Musik an. - E.T.A. Hoffmann
28-10-2008, 17:33
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Oslo Offline
Moderator
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Registriert seit: Nov 2002
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#7
 
Naja, die Sache ist die, dass eine Bestellung i.d.R. deine Willenserklärung (=WE) zum Kaufvertrag ist - nämlich entweder die 1. WE (die dann vom Vertragspartner bestätigt werden muss; \"Bestell- oder Auftragsbestätigung\" = 2. WE) oder die 2. WE (Bestellung auf ein verbindliches Angebot, d. h. die 1. WE kam schon vom Vertragspartner). Erfüllst du deinen Vertrag nicht (Nicht-Zahlung), hat dein Vertragspartner diverse Rechte. Auf diese Rechte will man selbst ja auch nicht verzichten, wenn z. B. das neu-gekaufte Effektgerät defekt ist oder der Musikhändler den vereinbarten Fixtermin nicht einhält...

Die Hintertür, die sich so ziemlich jeder Anbieter (verständlicherweise!!!) im Internet lässt, sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ja klar, dass ist blöd und kostet Zeit, aber: Damit sollte man sich beschäftigen! Auf der Grundlage der AGB (sofern vorhanden) werden alle Verträge geschlossen und auf eben jene werden sich die Anbieter auch berufen.

Unterschriften braucht kein Mensch Wink Kaufverträge kannst du rein theoretisch auch per Handschlag abschließen. (Kein Witz)

Oben Genanntes bezieht sich jetzt aber eher auf Bushis Beispiel und nicht auf Telefonwerbung etc. Denn lt. AGB des Download-Anbieters war offensichtlich die Zahlung einer Gebühr mitinbegriffen! Das Argument: \"Ich wollt doch garnix kaufen\" zieht dann überhaupt nicht. Da hilft nur Anfechtung wegen Irrtums, den Bushi ja auch glaubhaft machen konnte...

@ MadMoses: Abzocker nutzen genau die Dinge, die nicht gesetzlich vorgegeben sind. Da gibt es noch viel zu viele Nischen und ganz davon abgesehen will ich auch nicht in einem Staat leben, der mir in jedem Detail vorschreibt wie ich meine Geschäfte abwickeln soll :p

Achtet einfach immer drauf, auf was ihr euch einlasst. Hat leider im Internet die unglaublichsten Formen angenommen, ist aber im \"normalen\" Leben auch nicht anders...
28-10-2008, 18:25
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ov1667 Offline
Godfather of Music
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#8
 
Zitat: Original von OsloFighter:
...
Unterschriften braucht kein Mensch Wink Kaufverträge kannst du rein theoretisch auch per Handschlag abschließen. (Kein Witz)
...
Noch weitergehend: durch schlüssiges Handeln. Wenn ich dir anbiete, deine Rasen für einen Betrag X zu mähen, am nächsten Tag ankomme und ihn mähe, schuldest du mir das Geld. Dabei brauchst du nicht ein Wort oder einen Handschlag zu tun. Wenn du es nicht möchtest, musst du mich weg schicken.
Ok, ein wenig vereinfacht aber im Prinzip funktioniert es. Wenn ich dich im Heizungskeller an die Rohre fessel, werde ich schon Probleme haben, meine Forderungen durchzusetzen ... Rolleyes
Das Problem bei Bushis Internet-Abo ist der nicht so offensichtliche Geschäftsinhalt. Allerdings ist bei allen Dingen, wo es etwas umsonst geben soll, gesunde Vorsicht geboten. So viele Menschenfreunde gibt es nunmal nicht.

Gruß, Jens


Die Erinnerung ist das einzige Paradies, aus dem man nicht vertrieben werden kann.
(Jean Paul)
28-10-2008, 21:10
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Sauron Offline
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#9
 
Ich hab mal was ganz ähnliches erlebt .

\"Probenblitz \"

Kurioser Weise betrug die Rechnung auch 96€ !? 8o !

Nach einigen Mails hin und her , hatte ich die Schnauze voll und hab da angerufen.(Firma sitzt in der Schweiz ).
Ich hab mir den Namen des Herren nennen lassen und aufgeschrieben und erklärt , das ich das Gespräch mit schneide .
Hab mir dann den Namen von dem Geschäftsführer geben lassen und die Handelrigisterblatt-Nummer .
Dann hab ich den Herren glaubhaft versichert , das ich besagtes Unternehmen namentlich anzeigen werde , ich hatte ja jetzt alles was ich brauchte !
(Die Firma selbst hatte mir zur Anzeige gegen Unbekannt geraten, weil ich drauf bestand , nie die Homepage besucht zu haben .Merkwürdiger Weise hatten sie aber meine Internetadresse und irgendeine IP , die nicht von meinem Provider stammte , hab dort angerufen .)

Lange Rede garkein Sinn : ich hab niewieder was von dem Verein bekommen und schon garkeinen Brief .

ps : hab im Internet gelesen , wenn man die Rechnung bezahlt , erkennt man den \"zustandegekommenen\" Vertrag an.
Also NICHT bezahlen .Ernst wird es erst , wenn die Briefe nicht mehr von einem Inkassoladen kommen , das ist nur Einschüchterung ,
sondern vom Gericht .Bis dahin cool bleiben und ignorieren!
28-10-2008, 21:35
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Frank_Drebin Offline
Godfather of Music
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#10
 
Zitat: Original von OsloFighter:
Denn lt. AGB des Download-Anbieters war offensichtlich die Zahlung einer Gebühr mitinbegriffen! Das Argument: \"Ich wollt doch garnix kaufen\" zieht dann überhaupt nicht.
Stimmt so nicht. Denn wenn man ohne die AGB zu lesen den Eindruck hat, dass das Angebot kostenlos ist, und sich erst in den AGBs ein Preis versteckt, dann ist zumindest ein Privatmensch kein Geschäft eingegangen. Ein Kaufmann dagegen schon, denn von dem wird erwartet, dass er sich sowas durchliest.


Gruß, Jan

Dance
Werden Sie löblich! Hören Sie Hartfels!
29-10-2008, 01:12
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nils85 Offline
Klampfer
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#11
 
Auch wichtig wenn man aus nem Vertrag raus will:

Zumindest bei uns in Österreich hat man ein 14-tägiges Vertragsrücktrittsrecht.

Man kann ohne Angabe von Gründen von JEDEM Vertrag zurücktreten. (Auch n Handyvertrag zB)

Man muss dafür nur die Sachen zurück geben (die müssen sich natürlich noch in bestem Zustand befinden, inkl. Verpackung usw.)



Also lasst euch nicht linken.



Generell gilt: Wenn ich mir nix zuschicken lassen will, sondern nur irgendwo nen Download mache, dann gebe ich nicht meine echten Daten her.


Das einzig wirklich freie ist Denken
29-10-2008, 08:32
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DeeDee Offline
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#12
 
scheint gerade in Mode zu sein
http://www.heise.de/newsticker/Verbrauch...ung/118087

Grüßle
DeeDee
29-10-2008, 12:11
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Oslo Offline
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#13
 
Zitat: Original von Frank Drebin:
[...] wenn man ohne die AGB zu lesen den Eindruck hat, dass das Angebot kostenlos ist, und sich erst in den AGBs ein Preis versteckt, dann ist zumindest ein Privatmensch kein Geschäft eingegangen. Ein Kaufmann dagegen schon, denn von dem wird erwartet, dass er sich sowas durchliest.
Ja aber mal ganz im Ernst: Das ist schon ziemlich naiv Wink
29-10-2008, 14:42
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Panka77 Offline
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#14
 
mir ist mit diesem Anbieter kürzlich genau das gleiche passiert. Ich wollte mir open office runterladen und habe meine Daten eingegeben, da ich naiv dachte open office könne man ja vertrauen. Allerdings hab ich nicht meine richtigen Angaben im Namen und Adresse gemacht. Als ich die Mail bekam dass mein \"Auftrag\" eingegangen sei antworte ich direkt so darauf:




\"\"\"Sehr geehrte Damen und Herren,



Ich habe zu keinem Zeitpunkt wissentlich eine kosentpflichtige Dienstleistung, Service oder sonstige Produkte bei ihnen bestellt. Daher liegt meines Erachtens kein verbindlicher Vertrag vor. Sollte dies allerdings doch der Fall sein, mache ich hiermit von meinem Widerrufsrecht gebrauch und wiederrufe den unstehenden \"Auftrag\"



[size=10]Ich bitte mir dies zu bestätigen.




mit freundlichen Grüßen,

...

\"\"\"



Zu meiner Überaschung bekam ich folgende Antwort:



\"\"\"Sehr geehrter Herr XXX,


wir bedauern dass wir Sie nicht als Kunde gewinnen konnten,
und bestätigen hiermit Ihren fristgerechten Widerruf.


Mit freundlichen Grüßen
Mega-Downloads.net
http://www.mega-downloads.net
Blue Byte FZE

Service und Support:
Blue Byte FZE
Postfach 62 53
49095 Osnabrück
Deutschland
\"\"\"
[/size]


[size=29]Die scheinen also doch Ärger bekommen zu haben, so dass sie bei ordnungsgemässen Wiederruf klein beigeben. Aber dass tun sie sicher nicht aus Großherzigkeit und allein das Gebaren unter Vortäuschung Verträge zu erschwindeln zeigt ihre kriminelle Energie. Braucht sich ja nur jeder 20te unter Druck gesetzt fühlen und zahlen.[/size]



[size=29]mfg, [/size]

[size=10]Björn
[/size]



30-10-2008, 14:13
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Aldo Offline
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#15
 
Fassen wir mal zusammen was ich aus diesen Thread gelernt haben könnte:

Software nur von der Original Webseite runterladen.
(Beispiel Openoffice: http://de.openoffice.org)

Wenn man bei bekanntermaßen kostenloser Software um persönliche Daten gebeten wird: Finger weg!
Zumindest mal stutzig werden. Gucken ob es alternative Downloadmöglichen gibt, z.B. bei sourceforge.net.
Falls nicht, gucken ob es Alternativen zu dem Programm gibt, z.B. Gimp statt Photoshop.
Lesen was auf der Seite steht bevor man drauf los klickt.

Kann bestimmt noch ergänzt werden.


[edit]Tippfehler (soweit entdeckt) korrigiert[/edit]
30-10-2008, 14:38
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