Zitat:Original von MacMax:
Mhm, lustig... was wenn Autodiebstahl der Tatbestand is? Dann werde ich nur einmal dafür bestraft, dass ich Autos stehle, sitze 5-10 Jahre und kann danach soviel von denen stehlen wie ich will? ;D ;D
nee, nee, so einfach is das nich, wenn du dann ein ANDERES auto stiehlst, is das auch ne ANDERE tat. interressant wirds, wenn du das selbe auto nochmal stiehlst, aber das is ja dann eigentlich auch ne andere tat ...
zum eigentlichen thema: wenn der besagte mann, der ja laut GG, zitiert von kay, nicht nochmal verurteilt werden darf, einen klugen anwalt hat, wird er versuchen, den staat auf schadensersatz für die (damals ja noch zu unrecht) erlittene strafe zu verklagen, womit er durchaus erfolg haben könnte. außerdem kann man, wenn man 15 jahre (unschuldig) im knast gesessen hat, nur allzu leicht den verstand verlieren und ist damit gar nicht schuldfähig, was die diskussion hinfällig machen würde.
ich möchte mich nicht in die diskussion um ot-threads beteiligen, also bitte wertet mich nicht als unbedingten ot-verfechter, nur weil ich hier was zum ot-thema gepostet habe.
in diesem sinne,
mfg,
euer graf
--
Felix qui potuit rerum cognoscere causas. - Glücklich ist, wer alles versteht.