adrian-h
Schlagerfuzzi
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RE: Gitarre zurückgeben?!
Hi Leuts.
Was meint ihr? Ich habe meine neue Gitarre vor ca 1 bis 2 Monaten gekauft. Sie musste dann aber zur Reperatur weil der Eingang(oder Ausgang?, also da wo das Kabel reinkommt) kaputt war. Wurde angeblich repariert, dann gings mal ein paar Tage, aber dann wieder nicht. Ich war wieder im Musikladen und die meinten es liegt am Kabel...jaja.
Jetzt stimmt was mit dem Volume Knopf nicht. Ist zwar nicht immer so aber passiert halt mal. Die Gitarre wird manchmal kaum verstärkt und dann muss ich immer am Volume Knopf rumdrehen bis es geht. Manchmal kann ich in beide Richtungen bis zum Angschlag drehen und es kommt auch nichts raus.
Aber das sind halt Sachen die man im Laden nicht vorführen kann. Kann ich jetzt einfach sagen: Ich will das Ding zurückgeben?
Mfg
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03-12-2006, 13:10 |
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adrian-h
Schlagerfuzzi
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Registriert seit: Dec 2006
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Ibanez S470 also schon was relativ gutes. Ich kann mir nur vorstellen, dass sie mich abwimmeln werden, da ich ja nichts nachweisen kann. Klar, der Ausgang geht wieder, aber jetzt das mit dem Volume Knopf. Sobald die vom Laden, die Klampfe inner Hand haben geht wieder alles.
Würde erstens gerne aus diesen wichtigsten Gründen umtauschen, aber auch weil mit eine Les Paul eher zusagt.
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03-12-2006, 15:14 |
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ParkbankEddie
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Also, grundsätzlich darfst Du in einem Forum keine Rechtsberatung erwarten. Das dürfen nur Rechtsanwälte o.ä.
Wende Dich daher für verbindliche Auskünfte an einen Anwalt, der hilft Dir weiter.
Auf freundschaftlicher Ebene daher unverbindlich nur folgendes:
Wenn eine gekaufte Sache nicht so funktioniert, wie sie soll, ist sie mangelhaft.
Du musst dem Verkäufer dann bis zu 2 Versuche zugestehen, das Ding zu reparieren. Dabei kann der Verkäufer nicht einfach irgendwas machen, sondern muss es so erledigen, dass die Sache funktioniert wie sie soll (also einfach ein bischen am Stecker wackeln dürfte nicht genügen).
Bekommt der Verkäufer das Teil mit den zwei Versuchen nicht vernünftig zum Laufen, kannst Du vom Vertrag zurücktreten und Dein Geld zurückverlangen. Der Verkäufer kann sich dann nicht mehr rausreden.
Dabei ist es auch egal, wenn zunächst die Buchse, dann der (das?) Poti und dann die Brücke abfällt, mehr als zwei Versuche wird er nicht haben, weil die Gesamtsache (Gitarre) mehrmals mangelhaft war.
Allerdings würde ich von Deinem Wunsch nach einer LP nichts erwähnen, bevor Du Dein Geld zurück hast...
Abschließend sei noch erwähnt: Recht haben und Recht kriegen sind zweierlei. Es kann sich also lohnen, statt eines Rechtsstreits eine Einigung zu erzielen.
Außerdem würde ich nicht selbst Hand an die Gitarre anlegen, weil das Deine Gewährleistung und Garantie (sind zwei verschiedene Dinge) erlöschen lassen kann.
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03-12-2006, 16:37 |
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