@Jemflower:
Sehr interessant.
Eine Information, die mir irgendwie schon geläufig war, habe ich nun auch mal schwarz auf weiß gefunden:
Wer schützt den Urheber?
Der urheberrechtliche Schutz von Werken der Tonkunst (mit und ohne Text) ist nicht erst von einer Mitgliedschaft in der GEMA abhängig, sondern bereits durch das geltende
Urheberrechtsgesetz gewährleistet.
Man muss als Komponist oder Autor also nicht unbedingt Mitglied der GEMA sein, um seine Urheberrechte zu schützen. Erst wenn man beabsichtigt, mit den eigenen Werken Einnahmen zu erzielen, scheint die Mitgliedschaft in der GEMA das Mittel der Wahl zu sein. Naja ..... das wäre dann wohl das kleinere Problem. I) ;D
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Ralfi
Life is not measured by the breaths you take,
but by the moments that take your breath away