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Cover auf Youtube - Druckversion

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- Dreiklang - 19-09-2012

Ich habe meinen Youtube-Kanal vor einiger Zeit auf privat gestellt. Ich bekomme zwar keine Klicks mehr,
aber mein Lied vom Knie hatte zum Schluss 27747 Klicks und ich habe Post von einem
Krankenhaus oder so bekommen, die ein Foto von sich wiedererkannt haben. Die Post
war zwar freundlich, aber mir wurde die Sache zu heiß.


- andy456 - 19-09-2012

Nö,

Covern darfst du ja sowieso immer, für eine Bearbeitung des Stückes brauchst du eine genehmigung des Künstlers bzw. der der die Rechte am Song hat.

Die Gema schüttet ja Tandiemen an die Künstler aus deswegen wäre es ja blöd wenn die die zustimmung dazu gäben, das du es ohne Gemagebühren veröffentlichen darfst und die somit kein Geld mehr bekommen für die Aufführuengen und Airplays etc.


- grobi66 - 19-09-2012

Zitat: Original von Oslo: ...
Wie sieht denn die \"rechtliche Absicherung\" für den Fall aus, dass ich ein Musikstück von BAP covere und auch dazu eine Genehmigung von deren Seite bekomme, das Lied online zu stellen oder öffentlich präsentieren zu dürfen? Wenn die über GEMA vertreten werden kommt man da wahrscheinlich trotzdem nicht kostenlos durch, oder? Smile

Wenn ein Künstler seine Rechte an die GEMA übertragen hat (dies wird z.B. bei BAp unbedingt der Fall sein) kann der Künstler nicht mehr selbst über die Aufführung und Präsentation entscheiden. Alle Rechte nimmt dann die GEMA wahr. Der Künstler bekommt dann nur noch Tantiemen.
Lediglich bei kompositorischen Bearbeitungen jeglicher Art muss der Künstler gefragt werden. Nach dessen eingeholter Zustimmung verfügt wiederum ausschließlich die Gema über die Rechte am neu erstellten Werk.
(Beim Plattencover war der Fall anderes: Hier handelte es sich bei diesem Bild ja um kein Musikwerk)
Fazit: bei einem Gema-gemeldeten Musikstück läuft hinsichtlich öffentlicher Präsentation nichts legales ohne die Gema.
... im Grunde sind wir alle kriminell Wink


- Oslo - 20-09-2012

Zitat: Original von grobi66:
Zitat: Original von Oslo: ...
Wie sieht denn die \"rechtliche Absicherung\" für den Fall aus, dass ich ein Musikstück von BAP covere und auch dazu eine Genehmigung von deren Seite bekomme, das Lied online zu stellen oder öffentlich präsentieren zu dürfen? Wenn die über GEMA vertreten werden kommt man da wahrscheinlich trotzdem nicht kostenlos durch, oder? Smile
Wenn ein Künstler seine Rechte an die GEMA übertragen hat (dies wird z.B. bei BAp unbedingt der Fall sein) kann der Künstler nicht mehr selbst über die Aufführung und Präsentation entscheiden. Alle Rechte nimmt dann die GEMA wahr. Der Künstler bekommt dann nur noch Tantiemen.
Lediglich bei kompositorischen Bearbeitungen jeglicher Art muss der Künstler gefragt werden. Nach dessen eingeholter Zustimmung verfügt wiederum ausschließlich die Gema über die Rechte am neu erstellten Werk.
(Beim Plattencover war der Fall anderes: Hier handelte es sich bei diesem Bild ja um kein Musikwerk)
Fazit: bei einem Gema-gemeldeten Musikstück läuft hinsichtlich öffentlicher Präsentation nichts legales ohne die Gema.
... im Grunde sind wir alle kriminell Wink
Naja gut, bei öffentlichen Veranstaltungen brauch ich mich (falls nicht selbst Veranstalter) wenigstens nicht selbst darum zu kümmern. Höchstens indirekt, indem ich den Veranstalter darauf hinweise.

Danke für eure Antworten! Thumbs


- ov1667 - 25-09-2012

@Janes

Das Urheberrecht an einem Bild ist aber etwas anderes als das Verwertungsrecht für einen Song. Da die GEMA ebenfalls mit verdient, kann der Künstler darüber alleine nicht befinden.


- Anna_loves_music - 05-11-2012

Ich wollte mal fragen, ob es vllt eine LEGALE Möglichkeit gibt, gecoverte Lieder ins Internet hochzuladen und den Link dann Freunden zu schicken...

Ich habe schonmal dieses Soundcloud?!? gesehen... ist es da legal?


- hansoloxxl - 05-11-2012

hast du den thread auch mal gelesen?? stichwort: youtube; privat ...


- Toco - 05-11-2012

@ Anna

Ne andere Möglichkeit in deinem Fall wäre Dropbox, dort kannst du Dateien in einem öffentlichen Ordner ablegen und Links verschicken. Man kann allerdings nur einzelne Dateien verlinken, nicht ganze Ordner etc.


- Blooz - 06-11-2012

Was konkret passiert wenn man ein Cover reinstellt und die Jungs darauf aufmerksam werden:

15 Minuten nach dem Hochladen wurde von mir verlangt die Ansprüche der Rechteinhaber zu akzeptieren. Habe ich. Danach erscheint Folgendes (Google-Übersetzung aus dem Französischen):

\"Eeny Meny Miny Moe von Iowa Country Band
Ihr Video können urheberrechtlich geschützte Inhalte wie folgt geschützt:
Ansprüche akzeptiert

\"Eeny Meny Miny Moe\", composition musicale administré par :
One or more music publishing rights collecting societies

Ihr Video ist immer noch weltweit verfügbar. In einigen Fällen Anzeigen können neben deinem Video angezeigt. Beachten Sie, dass die Video-Status kann sich ändern, wenn Sie die Regeln von den Eigentümern von Inhalten ausgewählt ändern. Erfahren Sie mehr über das Urheberrecht auf YouTube

Dieser Anspruch hat keinen Einfluss auf den Status Ihres Kontos.\"


Also haben die Jungs geschnallt dass es ihnen mehr einbringt auf deiner Page werben zu können als ein Löschen des Videos.


- Frank_Drebin - 06-11-2012

So kann es laufen. Oder das Video wird gesperrt. Schau dir mal dieses Video an, speziell ab 4:20.

[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=0OlmvAW4hGw[/youtube]


Das ist der aktuelle Stand: Mehr als Sperrung des Videos (im Widerholungsfalle evtl auch deines Kanals) aufgrund dieses \"vorauseilenden Gehorsams von Yt oder durch Inhaber von Leistungsschutzrechten\" passiert dir als Privatuser derzeit nicht. Wenn man also immer die aktuelle Lage im Auge behält, ist das rechtliche Risiko momentan gering, weil es niemanden gibt, der dich und tausende andere Youtuber verklagen möchte.


- Oslo - 06-11-2012

Wenn wir allerdings die Anfrage von Anna_loves_music auf das einzig wichtige Wort runterbrechen, nämlich LEGAL, dann bleibt es wie es ist. I)


RE: Cover auf Youtube - Oslo - 27-01-2019

Wie ist der aktuelle Stand?

Was sagen die Experten? Jay fällt mir z. B. direkt ein, er lädt ja auch Cover bei YouTube hoch... Wollte demnächst vielleicht auch mal ein Medley (bestehend komplett aus Covern) hochladen. Was gibt es da zu beachten? Urheber-Erwähnung? Veränderungen/Interpretationen möglich?

(Keine Ahnung, warum ich früher immer meinte im Gitarrenboard überall mitreden zu müssen. Rolleyes)


RE: Cover auf Youtube - Sven - 27-01-2019

Hallo!

Das ist eine Grauzone.
Alles was Gemapflichtig ist darf dort nicht hochgeladen werden.
Genau aus diesem Grund hatten wir beim OnSong Video extra ein Traditiional genommen, nämlich Oh Susanna.
Damit verstößt gegen kein Recht.

Ich selber hatte auch mal dies und das hochgeladen, aber mittlerweile alles wieder gelöscht.
Mir ist das zu unsicher. Es kann halt im Fall des Falles teuer werden.

Die Membersound haben wir ja nicht ohne Grund nur zugänglich für Registrierte User.

Gruß
sven


RE: Cover auf Youtube - Heavy_Malte - 27-01-2019

Ein waschechts Cover ist gema mäßig sogar recht einfach und legal auf YouTube... Schwieriger ist es bei Bearbeitungen, und das fängt schon bei der Abweichung der original Instrumentierung an. Da gibt es aber genug Artikel drüber, die sich über Google finden lassen...